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GTG hilft bei Stromkostenerstattung

GTG hilft bei der Stromkostenerstattung durch die Versicherung

Im heutigen Videoblog der GTG Gebäudetrocknung geht es um das lästige Thema Stromkosten. Diese fallen bei einer Gebäudetrocknung selbstverständlich an und sind ein nicht zu vernachlässigender Kostenfaktor bei der Gesamtrechnung. Wie hoch diese Kosten letztendlich sind, lässt sich pauschal nicht beziffern. Die genutzten Geräte und der Umfang der Trocknungsmaßnahme wirken sich stark auf den zu zahlenden Preis aus. Diese Kosten sind es, vor denen viele Kunden Angst haben. Doch allen Betroffenen sei an dieser Stelle gesagt, dass die Stromkosten in der Regel von der Gebäudeversicherung getragen werden – mit der Unterstützung durch ein Fachunternehmen wie die GTG Gebäudetrocknung.

Stromkosten von der Versicherung erhalten

Damit die Stromkosten von der Versicherung bezahlt werden, müssen Kunden zwei Dinge in die Wege leiten. Im ersten Schritt muss der Stromanbieter darüber informiert werden, dass in seinem Gebäude eine einmalige Trocknungsmaßnahme stattfinden wird. Dies hat den Vorteil, dass die monatliche Abschlagszahlung nicht steigt. Des Weiteren muss der Kunde seinen individuellen Kilowattstundenpreis vorab an die Versicherung melden. Da die Trocknungsmaßnahme schon genug Arbeit verursacht, wird die Meldung an die Versicherung auf Wunsch als Serviceleistung gerne von uns übernommen.

Stromverbrauch immer transparent

In Zusammenarbeit mit der GTG halten die Kunden Ihren Stromverbrauch transparent. Jedes der während der Trocknungsmaßnahme genutzten Geräte besitzt einen Kilowattstundenzähler. Dieser Zähler ist geeicht und wird somit von den zuständigen Versicherungen akzeptiert. Neben dem Stromzähler besitzen unsere Trocknungsgeräte einen Personenschutzschalter. Dieser hat den Vorteil, dass der Strom direkt gekappt wird, sollte etwas Unerwartetes mit dem Gerät passieren. Wir unterstützen unsere Kunden dabei, die Zähler abzulesen und den Stromverbrauch zu dokumentieren. Jeder Kunde erhält eine Strombescheinigung mit den verbrauchten Kilowattstunden. Diese geht automatisch an die Versicherung und auf Wunsch zudem an den Stromanbieter. Die Unterstützung bei der Versicherungsabwicklung ist ein großer Vorteil, wenn Sie uns als Fachunternehmen beauftragen. Vorteil gegenüber Marktbegleiter Bei der GTG kommen grundsätzlich die neuesten Geräte zum Einsatz, die alle mit einer Kilowattstundenmessung ausgestattet sind. Marktbegleiter nutzen häufig Geräte mit Betriebsstundenzählern, die keine Eichung besitzen. Hierbei werden nicht die Kilowattstunden gemessen, was letztendlich zu Problemen bei der Versicherung führen kann. Betroffene sollten daher bei einer Trocknungsmaßnahme immer auf die professionellen Geräte der GTG vertrauen.

Transkript:

Maurice Gladbach:

„Heute werde ich euch das Thema Stromverbrauch für die Trocknungsmaßnahme erklären. Also der Stromverbrauch bei einer Trocknungsmaßnahme variiert natürlich immer. Es kommt natürlich auf den Umfang der Trocknungsmaßnahme an, was für Gerätschaften aufgestellt werden, die Dauer der Trocknungsmaßnahme. Man kann nicht pauschal sagen, dass es die Summe X ist, sondern es variiert immer. Unser Kunde hat meistens die Befürchtung, dass er auf diesen Stromkosten sitzen bleibt oder er hat auf jeden Fall Angst, dass er erhöhte Abschläge zahlen muss. Diese Angst kann ich ihm direkt vorab nehmen, da die Gebäudeversicherung für diese Kosten des Stromverbrauchs auf jeden Fall aufkommt. Es müssen folgende Schritte unternommen werden, dass der Nutzer unserer Trocknungsgeräte seine Stromverbrauchskosten wieder zurück erstattet. Und zwar sind das Sachen wie: Er muss einmal seinem Stromanbieter Bescheid geben, dass er eine einmalige Trocknungsmaßnahme in seinem Mietobjekt oder Eigentum hat, damit die Abschlagszahlungen monatlich nicht steigen. Des weiteren sollte er uns seinen Kilowattstunden-Preis nennen, weil den geben wir schonmal weiter an die Versicherung, damit die wissen der Kunde hat jetzt einen bestimmt Wert an Kilowattstunden. Der wird dann wirklich nach diesem Preis erstattet.

Jedes einzelne Trocknungsgerät von uns hat einen geeichten Kilowattstundenzähler dran. Das Gerät wird eingeschaltet, dazwischen wird erst nochmal ein Personenschutzschalter geschaltet. Das heißt wenn an dem Gerät was sein sollte, wird dieses auch direkt ausgeschaltet, der Strom wird gekappt, es läuft nicht weiter. Und diese Kilowattstundenzähler sind alle geeicht an unseren Trocknungsgeräten. Wir unterstützen unseren Kunden dahingehend, dass wir A wirklich den Zähler von Anfang bis Ende richtig korrekt ablesen. Daraufhin erstellen wir eine Strombescheinigung, die an die Versicherung geht, an den Endkunden geht und ,wenn gewünscht ist, auch an den Stromanbieter. Mit der Unterstützung für unseren Kunden heben wir uns ein Stück weit von unseren Marktbegleitern ab, da wir nur die allerneuesten Trocknungsgeräte im Einsatz haben. Es gibt, das weiß ich auch, auf dem Markt noch weitere Marktbegleiter, die noch alte Gerätschaften haben mit Betriebsstundenzähler. Das ist immer eine schwammige Aussage, weil der wirklich nur die Betriebsstunden zählt, nicht geeicht ist in der Regel und es ist immer genauer, die wirkliche Kilowattstunde zu messen.“

 

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